Hinweise für Eltern zum Umgangsrecht


Liebe Mütter und Väter,  den Kinderschutzbund erreichen in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen dazu, wie der Umgang bei getrenntlebenden Eltern mit ihren Kindern trotz Ausgangs- und Kontakteinschränkungen während der Corona-Krise aufrecht erhalten werden kann bzw. muss.

Die Familienkonstellationen in Trennungs- und Scheidungssituationen sind sehr individuell und daher können wir hier keine passgenaue Lösung für alle Familien anbieten.

Aber hier einige Hinweise für Sie, die wir in Anlehnung an die Ausführungen des Bundesjustizministeriums zum Thema formuliert haben:

Grundsätzlich besteht das Umgangsrecht fort und kann nicht aufgrund der derzeitigen Krise ausgesetzt werden. Die Beschränkungen erlauben den Kontakt zu den engsten Familienmitgliedern. Dennoch steht das Kindeswohl im Vordergrund und muss bei allen Überlegungen berücksichtigt werden.

Können die getroffenen Umgangsregelungen nicht eingehalten werden, müssen alternative Möglichkeiten gefunden werden. Das sollte im besten Fall friedlich und mit Verständigung auf gemeinsame Lösungen erfolgen, auch wenn es schwerfällt. Sollten gemeinsame Lösungen nicht gefunden werden, können Jugendämter oder Familienberatungsstellen vermittelnd eingeschaltet werden. Diese bieten zwar zurzeit zumeist keine persönlichen Gespräche an, nutzen aber die vielfältigen anderen Kommunikationsmöglichkeiten zur Unterstützung und Beratung von Familien.

Eine Verweigerung des Umgangs ist ausnahmsweise nur dann in Ordnung, wenn ein Kind oder ein Elternteil oder sonstige Personen aus dem Umfeld mit dem Virus infiziert sind. In diesen Fällen ist der Kontakt für 2 Wochen untersagt.

Das Coronavirus-Argument sollte aber nicht als Vorwand zur Verhinderung des Umgangs verwendet werden. Auch hier sollten die Interessen und Bedürfnisse der Kinder, also das Kindeswohl, trotz vorhandener Elternkonflikte im Vordergrund stehen.

Liebe Eltern, ermöglichen Sie Ihren Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten, auch wenn es für alle Beteiligten eine große Herausforderung bedeutet! Werden Sie kreativ und nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten wie z. B. telefonieren, skypen, Karten und Briefe schreiben, die Nutzung von Whatsapp und anderen Messengerdiensten oder einen gemeinsamen Spaziergang unternehmen.  Halten Sie dabei bitte die Hygiene- und Abstandsregeln ein. Beziehen Sie in die Suche nach Lösungen auch Ihre Kinder je nach Alters- und Entwicklungsstand ein! Kinder haben oft wunderbare eigene Ideen!

Ein ausführliches FAQ hat das Bundesjustizministerium auf seinen Seiten zusammengestellt:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html

Wir sind sicher, dass diese Krise auch zu neuen Ideen und Möglichkeiten führen wird. Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!

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